Bildungszeit für Veranstaltungen

Die keb Bodenseekreis ist eine anerkannte Bildungseinrichtung nach dem Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (Gütesiegel: QVB, Stufe B).

Bis zu fünf Tage Bildungszeit im Jahr können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende und Studierende an der Dualen Hochschule als Bildungsurlaub bei ihrem Arbeitgeber beantragen. Die Freistellung kann genutzt werden für die berufliche oder politische Weiterbildung oder zur Qualifizierung für ein Ehrenamt. Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens acht Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit beim Arbeitgeber schriftlich eingereicht werden. Weitere Informationen, das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie unter www.bildungszeit-bw.de