Gemäß § 2 der aktuellen Corona-Verordnung empfehlen wir weiterhin die Einhaltung folgender Schutzmaßnahmen:
• Mindestabstand 1,5 Meter
• ausreichende Hygiene
• das Tragen einer medizinische Maske oder einer Atemschutzmaske in
Innenräumen sowie das regelmäßige Belüften von geschlossenen Innenräumen